Wettbewerbsrecht

„Wettbewerb belebt das Geschäft“, so heißt es und so ist es auch. Leistungsdruck fördert innovative  Geschäftsideen. Leider führt dieser Leistungsdruck das ein oder andere Mal auch dazu, dass zu unlauteren Mitteln gegriffen wird, im englischsprachigen Raum spricht man auch von „unfairem Wettbewerb“. Um solche Mittel zu verhindern, hat der Gesetzgeber das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) erlassen. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Mitteln. Wird Ihr Unternehmen von einem Mitbewerber herabgesetzt und sei es auch nur im Einzelfall bei der Kundenabwerbung durch Außendienstler? Haben Sie in der Werbung eines Mitbewerbers Angaben entdeckt, die irreführend sein könnten? Werden Ihre Kunden telefonisch oder durch unerwünschte E-Mails eines Mitbewerbers belästigt? In all diesen (und vielen weiteren) Fällen kann Ihnen das Wettbewerbsrecht helfen, was ich gerne für Sie überprüfe.

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