Markenrecht

Das Markenrecht schützt das „Gesicht“ einer Marke. Nicht ohne Grund vertreiben große Unternehmen verschiedene Produkte unter verschiedenen Markennamen. Der Kunde soll durch den Markennamen eine gewisse Erwartungshaltung an jedes neu erscheinende Produkt haben, die bestenfalls auch erfüllt wird. Umgekehrt soll verhindert werden können, dass ein anderer versucht, vom Ruf dieser Marke zu profitieren. Auch soll verhindert werden, dass durch den Vertrieb geringwertigerer Güter dieser Ruf letztendlich sogar gefährdet wird. Ich prüfe gerne für Sie, ob und in welchem Umfang Markenschutz für Sie möglich ist und beantrage auch die Eintragung der Marke für Sie. Ein Dritter nutzt Ihre (oder eine ähnliche) Marke? Oder ein Dritter wirft Ihnen eine Markenrechtsverletzung vor? Sie möchten eine Marke etablieren, fanden aber eine ähnliche? Sprechen Sie mich unverbindlich an, ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und nehme gerne die weiteren Schritte für Sie vor.

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