Musikrecht
Durch meine musikalische und berufliche Vergangenheit ist das Musikrecht quasi mein Hauptinteressenschwerpunkt. Das Musikrecht ist der Oberbegriff für Teile des Urheberrechts sowie des (Lizenz-)Vertragsrechts. Möchten Sie Ihre Musik zu Geld machen und haben Sie einen Vertragspartner (z.B. ein Tonträgerunternehmen) gefunden, der Ihnen dies ermöglicht? Unterzeichnen Sie nicht im emotionalen Überschwang jeden Vertrag, den man Ihnen anbietet. Dieser Vertrag (z.B. Bandübernahmevertrag, Künstlerexklusivvertrag, Vertriebsvertrag) entscheidet darüber, wie Ihre Karriere anläuft und auch, ob und wie Sie ggf. einen „Neustart“ in die Wege leiten können. Dies gilt auch für andere Vertragsarten der Musikbranche wie z.B. für einen Managementvertrag, Produzentenvertrag, Agenturvertrag („Bookingvertrag“, Konzertvermittlungsvertrag), Remixvertrag…
Urheberrecht
Durch das Urheberrecht werden die Rechte und Pflichten „kreativer Köpfe“ geregelt. Sofern ein Mensch schöpferisch tätig wird, entsteht ein Urheberrecht an dieser Schöpfung. Das Werk muss nur eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, an die je nach Werk unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Dann entsteht das Urheberrecht ganz automatisch, ohne dass die Eintragung in Datenbanken u.ä. bedarf. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar, man kann jemandem (auch einem Unternehmen) jedoch ein Nutzungsrecht einräumen, ggf. auch in eingeschränkter Form. Schon seit Beginn des Studiums habe ich mich auf dieses spannende Rechtsgebiet spezialisiert und berate nun Musiker, Fotografen, Künstler u.a.
Medienrecht
Das Medienrecht ist strenggenommen kein Rechtsgebiet, sondern die Eingrenzung der drei großen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) auf den Bereich der Medien. Damit berührt dieser Oberbegriff nicht nur die klassischen Pressemedien (Verlag, Rundfunk, TV) und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (z.B. aus dem Presserecht), sondern auch Auswertungsmedien (Tonträger, Fotografien u.ä.) und damit verbunden das die Auswertung schützende Urheberrecht. Im Urhebergesetz sowie in den Landespressegesetzen finden sich auch strafrechtliche Regelungen. Weiterhin umfasst das Medienrecht auch das Internet.
Wettbewerbsrecht
„Wettbewerb belebt das Geschäft“, so heißt es und so ist es auch. Leistungsdruck fördert innovative Geschäftsideen. Leider führt dieser Leistungsdruck das ein oder andere Mal auch dazu, dass zu unlauteren Mitteln gegriffen wird, im englischsprachigen Raum spricht man auch von „unfairem Wettbewerb“. Um solche Mittel zu verhindern, hat der Gesetzgeber das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) erlassen. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Mitteln. Wird Ihr Unternehmen von einem Mitbewerber herabgesetzt und sei es auch nur im Einzelfall bei der Kundenabwerbung durch Außendienstler? Haben Sie in der Werbung eines Mitbewerbers Angaben entdeckt, die irreführend sein könnten?…
Markenrecht
Das Markenrecht schützt das „Gesicht“ einer Marke. Nicht ohne Grund vertreiben große Unternehmen verschiedene Produkte unter verschiedenen Markennamen. Der Kunde soll durch den Markennamen eine gewisse Erwartungshaltung an jedes neu erscheinende Produkt haben, die bestenfalls auch erfüllt wird. Umgekehrt soll verhindert werden können, dass ein anderer versucht, vom Ruf dieser Marke zu profitieren und durch den Vertrieb geringwertiger Güter diesen Ruf letztendlich sogar gefährdet. Ich prüfe gerne für Sie, ob und in welchem Umfang Markenschutz für Sie möglich ist und beantrage auch die Eintragung der Marke für Sie. Ein Dritter nutzt Ihre (oder eine ähnliche) Marke? Oder ein Dritter wirft…
Presserecht / Äusserungsrecht
Das Presserecht regelt nicht nur journalistische Äußerungen, sondern auch öffentliche Äußerungen durch Personen. Diesen Bereich bezeichnet man meist als Äußerungsrecht. Wenn etwa in einem Internet-Blog oder auf Facebook negativ über Sie berichtet wird, müssen Sie sich dies nicht zwingend gefallen lassen. Abzuwägen ist immer zwischen Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (welches die Rechtsprechung auch Unternehmen zugesteht) und der Meinungsfreiheit. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind per se unzulässig. Gerne prüfe ich bei Äußerungen über Sie oder Ihr Unternehmen Ihre Gegenmaßnahmen (Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung). Hat man Sie auf Grund einer Äußerung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert? Auch in diesem Fall prüfe ich gerne, ob…