Anwalt für Musikrecht und Musikverträge
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Musikrecht? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Bereits in meiner Kindheit und Jugend entdeckte ich die Liebe zur Musik, lernte zunächst Klavier und später Bratsche, arrangierte eigene Kompositionen und nahm in Tonstudios eigene Songs auf. Aufgrund dieser musikalischen Leidenschaften wurde das Musikrecht zu meinem Hauptinteressensschwerpunkt während meiner juristischen Ausbildung und so wurde ich 2011 zum Rechtsanwalt für Musikrecht oder – kurz gesagt – zum Musikanwalt. Egal ob Labelinhaber, Musikproduzent, Musiker oder Künstler, ob klassische Musik, Jazz, Rap, Pop, House etc. – gerne beantworte ich als Rechtsanwalt all Ihre Fragen rund um das Thema Musikrecht (einschließlich GEMA und GVL o.ä.) und das diesem übergeordneten Urheberrecht. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt für Musikrecht prüfen
Als Musiker kenne ich die Situation genau: Wer von Herzen Musiker ist, der erhofft sich, dass sein Talent von einem potenziell geeigneten Vertragspartner (wie etwa einem Tonträgerunternehmen oder Produzenten) entdeckt wird und ein entsprechendes Vertragsangebot unterbreitet wird. Als Musikrechtsanwalt rate ich jedem Künstler, nichts zu überstürzen, sobald ein solcher Vertrag vorliegt. Im Gegenteil: Bewahren Sie Ruhe und unterzeichnen Sie nicht voreilig. Lassen Sie Verträge immer vorab von einem Anwalt für Musikrecht prüfen. Schließlich entscheidet ein solcher Vertrag nicht nur über Ihren zukünftigen musikalischen Werdegang, sondern auch darüber, ob und wie Sie später bei Bedarf aus diesem wieder herauskommen, wenn die Zusammenarbeit nicht wie erwartet erfolgt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie als Mitglied einer Band einen Vertrag unterzeichnen – denn so manches Mal trennen sich die Wege vieler Musiker früher oder später wieder und oft wird übersehen, dass sie im Rahmen der Tätigkeiten als Band ggf. automatisiert zu einer BGB-Gesellschaft (GbR) werden. Verlässt ein Bandmitglied (freiwillig oder unfreiwillig) später die Band, ist eine Kündigung erforderlich, die wiederum zur Folge hat, dass sich die GbR auflöst und das Gesellschaftsvermögen aufgeteilt werden muss.
Dies ist besonders ärgerlich, wenn bereits eine gemeinsame Anschaffung wie ein Tourbus existiert. Um solche Situationen schon frühzeitig zu regeln, ist ein Gesellschaftsvertrag nötig. Gerne übernehme ich als Anwalt für Musikrecht die Prüfung solch eines Vertrages für Sie oder setze diesen für Sie auf. Kontaktieren Sie mich gerne auch bei anderen Verträgen aus der Musikbranche, wie zum Beispiel bei einem
- Bandübernahmevertrag,
- Künstlerexklusivvertrag,
- Vertriebsvertrag,
- Managementvertrag,
- Lizenzvertrag,
- Produzentenvertrag,
- Agenturvertrag,
- Bookingvertrag,
- Konzertvermittlungsvertrag oder
- Verlagsvetrag.
Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, derartige Verträge (in deutscher und englischer Sprache) zu entwerfen, zu prüfen und zu verhandeln.
Kostenlose Ersteinschätzung bei rechtlichen Fragen
Als Herzblutmusiker möchte ich meinen Mandantinnen und Mandanten zu einem gelungenen Start in der Musikbranche bzw. dem Erklimmen der nächsten Karrierestufe verhelfen. Dabei bin ich immer sehr gut per E-Mail zu erreichen. Rufen Sie aber auch gerne an oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie in jedem Fall zeitnah zurück. Bei mir werden Sie nicht vertröstet, sondern erhalten unmittelbar nach Ihrer Anfrage eine Rückmeldung zu Ihren Erfolgsaussichten. Sie haben eine rechtliche Frage mit Bezug zur Musikbranche und wünschen sich die Einschätzung eines erfahrenen Fachmanns? Melden Sie sich bei mir und ich gebe Ihnen völlig unverbindlich eine erste Orientierung im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 04101 789 09 13 oder per E-Mail.
Musikrecht: Anwalt bundesweit für Sie im Einsatz
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Pinneberg (im Raum Hamburg). Von dort biete ich als Anwalt für Musikrecht eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese können meine Mandantinnen und Mandanten aber nicht nur in meiner Kanzlei, sondern bundesweit in Anspruch nehmen. Denn die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt unter anderem telefonisch oder via E-Mail. Auch eine sich hieran anschließende tiefergehende Rechtsberatung und/oder Interessenvertretung nach meiner Ersteinschätzung ist dank der heutigen technischen Möglichkeiten (neben Telefon und E-Mail etwa auch Videokonferenzen) nicht an meine Kanzlei in Pinneberg gebunden. Kontaktieren Sie mich einfach und stellen Sie mir Ihre Fragen oder schildern Sie mir Ihr Anliegen. Als leidenschaftlicher Musiker ist es mir eine Herzensangelegenheit, Ihnen juristisch zur Seite zu stehen und Ihre Fragen zu beantworten.
Wenn Sie mehr zu meinem musikalischen und beruflichen Werdegang erfahren möchten, freue ich mich, Ihnen hier mehr über mich zu erzählen.