Wird ein Mensch schöpferisch tätig, entsteht ein Urheberrecht an dieser Schöpfung. Das Werk muss nur eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, an die je nach Werk unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Dann entsteht das Urheberrecht ganz automatisch, ohne dass es der Eintragung in Datenbanken oder Ähnlichem bedarf. Nach Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe ist das künstlerische Werk geschützt und darf nur genutzt werden, wenn der Urheber die Zustimmung dafür erteilt. Wird Ihr Werk beispielsweise ohne Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht, besteht eine Urheberrechtsverletzung, gegen die Sie mit einer Abmahnung sowie der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung vorgehen und Schadensersatz erzielen können. Möchten Sie Ihre Werke Interessenten zur Verfügung stellen, nutzen Sie dafür unbedingt einen Lizenzvertrag.