Das Presserecht regelt nicht nur journalistische Äußerungen, sondern auch öffentliche Äußerungen durch Personen. Diesen Bereich bezeichnet man meist als Äußerungsrecht. Wenn etwa in einem Internet-Blog oder auf Facebook negativ über Sie berichtet wird, müssen Sie sich dies nicht zwingend gefallen lassen. Abzuwägen ist immer zwischen Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (welches die Rechtsprechung auch Unternehmen zugesteht) und der Meinungsfreiheit des Äußernden. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind per se unzulässig. Gerne prüfe ich bei Äußerungen über Sie oder Ihr Unternehmen Ihre Gegenmaßnahmen (Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung). Hat man Sie auf Grund einer Äußerung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert? Auch in diesem Fall prüfe ich gerne, ob und in welchem Umfang Sie zur Unterlassung verpflichtet sind.
Kostenlose Ersteinschätzung? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 04101 789 09 13 oder per E-Mail.