Mietrecht

Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter von Wohnraum kann für beide Seiten existenziell sein. Für den Mieter stellt die Wohnung den Lebensmittelpunkt dar, der Vermieter wiederum ist auf die Zahlung des Mietzinses angewiesen, etwa um die Immobilie abzahlen zu können und/oder nötige Reparaturen durchführen zu können. Das Mietrecht betrifft aber nicht nur Wohnraum i.S.d. Wohnsitzes, sondern z.B. auch eine Ferienwohnung oder sogar die Anmietung eines Fahrzeuges u.v.w. Meine Affinität für das Mietrecht resultiert aus der Vertragsgestaltung und einem entsprechenden familiären Hintergrund. Wann immer die Lösung eines Problems in diesem Bereich benötigt wird, sprechen Sie mich an.

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